Steuerfahndung
Steuerbetrug durch Luxusfahrzeuge mit Schwerpunkt Tirol
TIROL. 2018 konnte ein internationales Steuerbetrugs-Modell im Kfz-Handel aufgedeckt werden. Schwerpunkt war dabei in Tirol. Die Beschuldigten wurden jetzt zu Haft- und Geldstrafen verurteilt.
Umsatzsteuerbetrug mit Luxusfahrzeugen
Erfolge konnte die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung nach längeren Gerichtsverhandlungen feiern. 2018 deckte man, vor allem in Tirol, ein internationales Steuerbetrugs-Modell im Kfz-Handel auf. Für die Beschuldigten sah es nicht gut aus: die Ermittlungen hatten zu einer "erdrückenden Beweislage" geführt.
"Durch die Sicherstellungen konnte bereits ein Teil des Schadens abgewendet werden. Die Täter haben ihre gerechte Strafe erhalten“,
so Finanzminister Magnus Brunner.
Verdacht bestand bereits 2017
Der Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung kam bereits im Jahr 2017 auf. Ermittlungen der Steuerfahndung ließen darauf schließen, dass die Beschuldigten – sechs Österreicher und ein Serbe – im großen Stil Luxusautos durch diverse Firmengeflechte nach Österreich schleusten. Das Scheinfirmenkonstrukt in Tirol, Italien, der Slowakei, Bulgarien und Deutschland hatte den Zweck, die Umsatzsteuer und NoVA in Österreich zu umgehen und damit die Wagen billiger anbieten zu können, was den Beschuldigten einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt verschaffte. In Summe hinterzogen die Täter rund 5 Mio. Euro an Steuern und Abgaben.
Hausdurchsuchung März 2018
Der Verdacht führte letztendlich zu einer Hausdurchsuchung an 25 Einsatzorten in Tirol und Wien im März 2018. Gegen die beiden Hauptverdächtigen wurden zudem Festnahmeanordnungen im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft vollzogen.
Im Zuge der Hausdurchsuchungen konnte nicht nur umfassendes Beweismaterial sichergestellt werden, auch zielgerichtete Abgabensicherungsmaßnahmen wurden vollzogen. So wurden unter anderem neun hochpreisige Kraftfahrzeuge (Porsche, Maserati, BMW, Range Rover, Audi), 2 Rolex Uhren, ein hoher Bargeldbetrag sowie Immobilien beschlagnahmt.
Durch diese Sicherstellungen der Steuerfahndung und die daraus resultierenden Verwertungen konnte insgesamt eine Million Euro an entstandenem Schaden wiedergutgemacht werden.
Beschuldigte zeigen sich geständig
Das Gerichtsverfahren konnten jetzt endgültig abgeschlossen werden. Die Beschuldigten zeigten sich geständig. Die beiden Drahtzieher erhielten Haftstrafen von 24 bzw. 18 Monaten (davon 8 bzw. 6 Monate unbedingt) und Geldstrafen in einer Höhe von 66.000 bzw. 26.000 Euro. Die weiteren Beschuldigten erhielten bedingte Haft- und Geldstrafen. Die Täter müssen außerdem den noch ausständigen Schaden in Höhe von rund 4 Mio. Euro nachzahlen. Zusätzlich sind auch in Deutschland weitere Verfahren wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung anhängig.
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