Kündigung im Krankenstand
Kann man im Krankenstand gekündigt werden?
Häufig hört man, eine Kündigung im Krankenstand wäre nicht möglich – doch das stimmt nicht. Richtig ist: Das Recht der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers auf Kündigung ist durch den Krankenstand nicht eingeschränkt.
Mitunter kann es aber zu Problemen beider Zustellung einer Kündigung kommen,etwa wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht oder nur schwer erreichbar ist. Die Möglichkeit, gekündigt zu werden, ist davon jedoch nicht betroffen.
Eine Kündigung ist auch dann zulässig, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ein Mitverschuldenam Krankenstand trägt. Nur wenn ein besonderer Kündigungsschutz vorliegt,etwa im Fall einer Schwangerschaft,sind die Kündigungsmöglichkeiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers eingeschränkt.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Arbeitsrecht an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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