Sehbehinderung
Zum Welt-Braille-Tag: Was ist die Brailleschrift?

Mit Hilfe der Braillezeile wird der Bildschirmtext in Blindenschrift übertragen und damit für blinde und sehbeeinträchtige Menschen lesbar gemacht. | Foto: © Land Tirol/Reichkendler
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  • Mit Hilfe der Braillezeile wird der Bildschirmtext in Blindenschrift übertragen und damit für blinde und sehbeeinträchtige Menschen lesbar gemacht.
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TIROL. Wer hat schon einmal von der Braille-Schrift gehört? Es ist die Blindenschrift, die nach ihrem Erfinder Lous Braille benannt wurde. Zum Welt-Braille-Tag am 4. Jänner schafft der Monitoringausschuss mehr Bewusstsein für das Leben von Blinden und Sehbehinderten.

Welt-Braille-Tag am 4. Jänner

1809 am 4. Jänner geboren: Louis Braille, der im Alter von nur 16 Jahren die Blindenschrift, die später als Brailleschrift bekannt wurde, erfand. Ihm zu Ehren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2018 den 4. Januar zum Welt-Braille-Tag erklärt.

„Der Aktionstag macht auf die zentrale Bedeutung der Blindenschrift und die Situation blinder und stark sehbehinderter Menschen aufmerksam“,

so Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Digitalisierung der Brailleschrift

Mit der zunehmenden Digitalisierung gewinnt die Brailleschrift auch außerhalb des analogen Lebens und Lesens an Bedeutung.

„Mit Hilfe einer Braillezeile kann die digitale Welt erschlossen werden, weil sie das Lesen von Website-Inhalten und sonstiger Bildschirmtexte ermöglicht. In der Praxis wird die Braillezeile via USB oder Bluetooth mit dem PC verbunden und überträgt Bildschirmtext in Blindenschrift. Sie stellt die Buchstaben und Zeichen mit Stößel dar, die dann mit den Fingern ertastet werden können“,

beschreibt Kafka die Funktionsweise der Braillezeile.

Die Braillezeile stellt die Buchstaben und Zeichen mit Stößel dar, die dann mit den Fingern ertastet werden können. | Foto: © Land Tirol/Reichkendler
  • Die Braillezeile stellt die Buchstaben und Zeichen mit Stößel dar, die dann mit den Fingern ertastet werden können.
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Auch wenn Computer, Smartphones und Tablets mittlerweile Texte vorlesen können – Brailleschrift ist für blinde Kinder nach wie vor der Schlüssel zu Bildung und einem selbstbestimmten Leben. 

Voraussetzung: Barrierefreies Internet

Damit die Braillezeile funktioniert, braucht es eine barrierefreie Webseite. Die Ombudsstelle für barrierefreies Internet ist Monitoring- und Beschwerdestelle zugleich. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen.
Im ersten Bericht der Ombudsstelle für den Zeitraum von Januar 2019 bis Juli 2021 werden neben den Ergebnissen des gesetzlich vorgeschriebenen Monitorings die Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit erläutert und die Aufgaben der Ombudsstelle dargestellt. 
HIER kann man den Bericht nachlesen

Mehr vom Monitoringausschuss auf MeinBezirk.at:

Barrierefreiheit im Fokus der Vorträge und Beratungen

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Die Braillezeile stellt die Buchstaben und Zeichen mit Stößel dar, die dann mit den Fingern ertastet werden können. | Foto: © Land Tirol/Reichkendler
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