Mindestsicherung
Wartungskosten für Heizungsanlangen werden übernommen

Wenn am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist... Die Ausweitung der Mindestsicherung soll den betroffenen TirolerInnen weitere Unterstützung ermöglichen. | Foto: Pixabay/peter-facebook (Symbolbild)
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  • Wenn am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist... Die Ausweitung der Mindestsicherung soll den betroffenen TirolerInnen weitere Unterstützung ermöglichen.
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Ab dem 1. Jänner 2023 wird die neue Richtlinie des Tiroler Mindestsicherungsgesetztes greifen. Damit werden die Hilfen zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände ausgeweitet und Hilfesuchende können erstmals wiederholt einen Antrag stellen. 

TIROL. Besonders Personen mit geringem Einkommen leiden unter den aktuellen Teuerungen. Einige befinden sich in akuten Notsituationen wie einem drohenden Wohnungsverlust oder die Energiekosten nicht decken zu können. Um jenen Menschen Unterstützung anbieten zu können, wurde vom Land die Mindestsicherung ausgeweitet. 

Antrag kann wiederholt gestellt werden

Ein Antrag um Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Umstände kann ab sofort wiederholt gestellt werden. Des Weiteren werde zusätzliche Mittel mit rund 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Geldern wird die Übernahme von verpflichtend vorgeschriebenen Wartungskosten für Heizungsanlagen sowie eine zielgerichtete Unterstützung bei Mietrückständen, offenen Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie Stromkosten ermöglicht.

Eva Pawlata: „Die Bewältigung der Teuerungswelle ist aktuell die größte Herausforderung, der wir uns annehmen müssen. Ich werde innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches alles daransetzen, damit die Tirolerinnen und Tiroler sicher durch die Krise kommen." | Foto: Krabichler
  • Eva Pawlata: „Die Bewältigung der Teuerungswelle ist aktuell die größte Herausforderung, der wir uns annehmen müssen. Ich werde innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches alles daransetzen, damit die Tirolerinnen und Tiroler sicher durch die Krise kommen."
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„Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz ist eine zentrale Stütze der Sozialpolitik, weil es Menschen ermöglicht, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Mit der Ausweitung der Richtlinie für die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände haben wir an einigen Schrauben des Mindestsicherungsgesetzes gedreht."

Welche Hilfe gibt es noch?

Die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände ist im Tiroler Mindestsicherungsgesetz neben den Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, zur Sicherung des Wohnbedarfs und dem Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung verankert. So können Betroffene, die sich einer persönlichen, familiären, finanziellen oder sozialen Ausnahmesituation befinden, einen Antrag auf Unterstützung stellen.
Die Unterstützung kann in Form eines Zuschusses für Nachbeschaffungen oder Reparaturen, Mietrückstände bei drohender Delogierung erfolgen. Oder als Zuschuss für Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie von Stromkosten, für Selbstbehalte bei Medikamentenkosten oder Heilbehandlungen sowie – ab 1. Jänner 2023 – auch für die verpflichtet vorgeschriebenen Wartungskosten der Heizungsanlage erfolgen.

Anträge auf Mindestsicherung sowie die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände können bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gestellt werden.
HIER gibt es weitere Informationen zur Mindestsicherung

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