Europawahl 2019
Persönlich zur Wahlurne oder Wahlkarte?
TIROL. Am 26. Mai ist es nach langer Zeit wieder soweit: die EU-Wahlen stehen an. Wer nicht persönlich zu seinem zuständigen Wahllokal gehen möchte, kann ab sofort die Wahlkarte beantragen.
Im Wahllokal oder per Briefwahl
Wer seine Stimme für das Europäische Parlament persönlich abgegeben möchte, kann am 26. Mai in seinem zuständigen Wahllokal an die Wahlurne treten. Hierbei ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen.
Auf dem Wahlzettel kann man die Partei ankreuzen, die man wählen möchte. Daneben hat man allerdings noch die Möglichkeit, sogenannte Vorzugsstimmen zu vergeben. Dazu trägt man den Namen oder die einer Liste zu entnehmende Nummer einer einzigen Kandidatin/eines einzigen Kandidaten der gewählten Partei ein. Wird ein Kandidat mit mindestens fünf Prozent Vorzugsstimmen gewählt, findet eine Vorreihung statt.
Briefwahl mit Wahlkarte
Wer die Briefwahl bevorzugt, kann ab sofort bei seiner zuständigen Gemeinde eine Wahlkarte beantragen. Diese kann schriftlich, spätestens bis zum 22. Mai 2019 beantrag werden, persönlich noch bis zum 24. Mai 2019. Die Stimmabgabe per Wahlkarte kann bis zum 26. Mai 2019 erfolgen.
Mit den ersten Wahlergebnissen kann man am 26. Mai 2019 erst nach 23 Uhr rechnen. Wobei die Wahllokale in Österreich schon um 17 Uhr schließen.
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