Teuerungen
Land bietet Schulkosten-Unterstützung an

Die Schulkostenbeihilfe und die "Förderung von Schulveranstaltungen im Inland" unterstützt Familien in Zeiten der Teuerungen. | Foto: Pixabay/sweetlouise (Symbolbild)
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  • Die Schulkostenbeihilfe und die "Förderung von Schulveranstaltungen im Inland" unterstützt Familien in Zeiten der Teuerungen.
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Das Land stellt einen deutlichen Anstieg der Förderansuchen für die Schulkostenbeihilfe im Jänner 2023 fest. In diesem Zusammenhang informiert Astrid Mair über die Möglichkeiten, die Schulkostenbeihilfe für Kinder im Pflichtschulalter zu beantragen.

TIROL. Die Kosten für die Schule sind in Zeiten der Teuerungen eine zusätzliche Herausforderung für viele Familien. Seien es Anschaffungen für den Unterricht oder Schulveranstaltungen wie Skilager oder Landschulwochen. Hier kann die Schulkostenbeihilfe und die "Förderung von Schulveranstaltungen im Inland" helfen.

Finanzielle Unterstützung

Wie Familienlandesrätin Astrid Mair erläutert, soll die Schulkostenbeihilfe und die Förderung von Schulveranstaltungen einkommensschwache Familien finanziell unterstützen. 

Familienlandesrätin Astrid Mair: "Es soll kein Kind aufgrund fehlender finanzieller Mittel Nachteile beim Schulbesuch erleiden oder bei einem Skilager oder einer Landschulwoche nicht mitfahren können.“  | Foto: © Land Tirol
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"Es soll kein Kind aufgrund fehlender finanzieller Mittel Nachteile beim Schulbesuch erleiden oder bei einem Skilager oder einer Landschulwoche nicht mitfahren können.“

Mair rät einkommensschwächeren Familien, sich über die Landesförderung und die zur Gewährung gültiger Einkommensgrenzen zu informieren.

Wie erhalte ich die Förderungen?

Als erste Anlaufstelle steht dafür die kostenlose Hotline des InfoEck unter 0800 800 508 von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr zur Verfügung. Von dort aus werden Interessierte profund an die entsprechenden Stellen weitergeleitet, wo die Anliegen von der Fachabteilung bearbeitet werden.

Die Schulkostenbeihilfe kann unabhängig vom Schuljahr zwischen 1. Jänner und 31. Dezember eines Kalenderjahres für alle Kinder im Pflichtschulalter (erste bis neunte Schulstufe) beantragt werden. Ziel der Förderung ist, einkommensschwächere Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch, wie etwa Anschaffungen von Schultaschen oder Schulartikeln für den Unterricht, anfallen, finanziell zu unterstützen.
Je nach Einkommensgrenze wird ein Zuschuss in der Höhe von 150 bis 200 Euro gewährt. Die Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen.

„Während im vergangenen Jänner 2022 83 Ansuchen eingereicht wurden, waren es im heurigen Jänner 2023 bereits 990 Anträge“,

berichtet LRin Mair.

Förderung der Kosten von Schulveranstaltungen

Die Förderung der Kosten von Schulveranstaltungen im Inland kann für Kinder, die eine Pflichtschule besuchen, bis zur neunten Schulstufe beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr bis maximal 150 Euro. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.

SchülerInnen einer allgemein bildenden höheren Schule können beim Bund um finanzielle Unterstützung ansuchen.

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