Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit – Wie geht das?

Menschen mit Sehbehinderungen arbeiten vielfach mit einer Braillezeile. Diese überträgt den Bildschirmtext Zeile für Zeile in Brailleschrift. | Foto: © Land Tirol/Simon Rainer
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  • Menschen mit Sehbehinderungen arbeiten vielfach mit einer Braillezeile. Diese überträgt den Bildschirmtext Zeile für Zeile in Brailleschrift.
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Zehn Tage lang wird die Kampagne der Ombudsstelle für Barrierefreies Internet des Landes Tirol im Vorfeld des Welttages der digitalen Barrierefreiheit am 18. Mai 2023 laufen. Im Vorjahr führte die Ombudsstelle bereits eine Sensibilisierungskampagne zur digitalen Barrierefreiheit für Landesbedienstete erfolgreich durch – nun steht eine solche für die Gemeinden in Tirol zur Verfügung.

TIROL. Wenn es um digitale Barrierefreiheit geht, kennen sich viele Menschen recht wenig aus. Wer weiß zum Beispiel, wie Menschen mit Sehbehinderung am Computer arbeiten oder wie man eine barrierefreie E-Mail schreibt? Fragen wie diese sollen bei der Kampagne "10 Tage digitale Barrierefreiheit" beantwortet werden. 

Für Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts ist die barrierefreie Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen laut dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verpflichtend. | Foto: © Land Tirol/Simon Rainer
  • Für Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts ist die barrierefreie Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen laut dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verpflichtend.
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Welttag der digitalen Barrierefreiheit

Eine ähnliche Sensibilisierungskampagne gab es bereits im Vorjahr. Jetzt können auch die Tiroler Gemeinden in diesem Bereich für mehr Sensibilisierung sorgen. 
Im Vorfeld des Welttags der digitalen Barrierefreiheit am 18. Mai 2023 wird den Gemeinden an zehn Werktagen jeweils ein neuer Beitrag zugestellt: Dabei geht es um die Wichtigkeit von digitaler Barrierefreiheit genauso wie um die Grundsätze einer barrierefreien Gestaltung von Websites und Dokumenten – spielerisch verpackt als Quiz, in Videobeiträgen und anderen Mitmach-Formaten. Unter www.digital-barrierefrei.tirol.gv.at ist die Website samt Beiträgen öffentlich abrufbar.

„Digitale Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass alle Menschen das Internet und seine Vorteile uneingeschränkt und selbstständig nutzen können. Daher gilt es, möglichst viele Personen darüber zu informieren“,

betont LH Anton Mattle.

Dabei würde Barrierefreiheit mehr als nur ein stufenloser Zugang bedeuten. Der Zugang zu den Inhalten im Internet muss barrierefrei sein.

"Damit alle Menschen – unabhängig von Alter, Bildung, Herkunft oder Behinderungen – Websites und Online-Dokumente nutzen können, müssen diese entsprechend bestimmter Kriterien gestaltet sein“,

erklärt Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte Isolde Kafka.

Wie gestaltet man digitale Barrierefreiheit?

Mit sogenannten Screenreadern (Bildschirmleseprogrammen) können sich Menschen mit Sehbehinderung die gewünschten Informationen akustisch oder in Braille-Schrift vermitteln lassen. Barrierefreie Websites verfügen über Inhalte, die so aufbereitet sind, dass diese Anwendungen funktionieren. Das bedeutet etwa, dass für Bilder und Grafiken Alternativtexte hinterlegt sind, die beschreiben, was darauf zu sehen ist. Für Menschen mit Höreinschränkungen ist es wichtig, dass auch Audio- und Videodateien mit Texten ergänzt werden. Darüber hinaus verfügen barrierefreie Websites über die Möglichkeit, Farbkontraste und Schriftgröße individuell einzustellen sowie Cursorsteuerungen über die Tastatur vorzunehmen. Die Grundsätze für barrierefreies Internet finden sich unter www.tirol.gv.at/barrierefreies-internet.

Verstöße gegen das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz

Websites und mobile Anwendungen von Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts müssen laut dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz eine verpflichtende barrierefreie Gestaltung einbringen.
Personen, die sich durch die Gestaltung und Nutzungseinschränkungen einer Website benachteiligt fühlen, können rechtliche Schritte einleiten. Werden die Barrieren durch die InhaberInnen der Website nicht zufriedenstellend beseitigt, kommt die Ombudsstelle für barrierefreies Internet als Beschwerde- und Monitoringstelle ins Spiel. So überwacht die Ombudsstelle stichprobenartig, inwieweit Websites und mobile Anwendungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, barrierefrei sind.
Die Website-InhaberInnen erhalten dann einen Prüfbericht, in dem aufgelistet ist, welche Maßnahmen noch umzusetzen sind.

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Für Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts ist die barrierefreie Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen laut dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verpflichtend. | Foto: © Land Tirol/Simon Rainer
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