Barrierefreiheit
Anpassungen für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen

- Das Land hat zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die Barrierefreiheit für hör-eingeschränkte Personen zu verbessern.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Lucia Königer
Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Landhaus werden weiter fortgesetzt. Diesmal stehen Menschen mit einem schlechten oder gar keinem Gehör im Vordergrund.
TIROL. Bereits 2008 wurden Induktionsschleifen im Großen Saal des Landhauses 1 sowie 2019 im Zuge des Umbaus des Medienraums verbaut. Der Ausbau für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen ging im Vorjahr weiter, indem fünf mobile Höranlangen angeschafft wurden. Sie stehen den Landesbediensteten für Gespräche mit Menschen mit Hörschwäche zur Verfügung, können aber auch bei Schulungen oder anderen Veranstaltungen eingesetzt werden.
Wie funktionieren Induktionsschleifen?
Induktionsschleifen und mobile Höranlagen sind besonders wichtig für Menschen mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten (CI). Sie ermöglichen, dass Audiosignale direkt an die Hörgeräte oder CI übertragen werden, was eine klare und verständliche Wiedergabe gewährleistet. Voraussetzung dafür ist, dass das Hörgerät oder CI über eine aktivierte T-Spule verfügt. Mobile Höranlagen können jedoch auch von schwerhörigen oder normalhörenden Personen mit herkömmlichen Kopfhörern genutzt werden.
„Durch Maßnahmen wie die Bereitstellung von Hörunterstützungssystemen sowie Informationen in leichter sowie Gebärdensprache setzen wir seitens des Landes wichtige Schritte, um einen gleichberechtigten Zugang aller Menschen zum öffentlichen Leben zu fördern“,
sagt LH Anton Mattle.
Wie sieht es mit den mobilen Höranlangen aus?
Die mobilen Höranlagen des Landes bestehen aus einem Mikrofon und einem Signalempfänger. Das Mikrofon kann entweder auf den Tisch gelegt oder um den Hals der sprechenden Person getragen werden. Es überträgt das Gesprochene an den Signalempfänger, der ebenfalls um den Hals getragen wird und mit dem Hörsystem oder bei Bedarf mit Kopfhörern verbunden werden kann. Anstelle eines klassischen Induktionssignals kommt dabei das kabellose „Roger-Signal“ zum Einsatz. Zusätzlich sind die mobilen Höranlagen mit einem Bluetooth-Signal ausgestattet.
„Die mobile Höranlage ist laut Gesetz keine hundertprozentig barrierefreie Lösung, aber absolut praxistauglich und sehr zukunftssicher. Auch aus ökonomischen Gründen sind die mobilen Höranlagen eine gute Alternative zu festverbauten Induktionsanlagen, die sich auch für andere öffentliche Einrichtungen eignen würden, um ein möglichst barrierearmes Kommunikationsangebot für alle Menschen zu schaffen“,
erklärt Sebastian Fehr, der selbst Cochlea-Implantat Träger ist und durch seine Tätigkeit als Experte für Hörbeeinträchtigung beim Tiroler Monitoringausschuss den Ankauf und die Wartung der Systeme begleitet.

- Induktionsschleifen und mobile Höranlagen sind besonders wichtig für Menschen mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten (CI).
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Für größere Veranstaltungen im Landhaus werden normalerweise die Räume genutzt, in denen die Induktionsschleifen installiert sind. Die Induktionsschleife erzeugt durch Strom ein elektromagnetisches Feld, das von Hörgeräten empfangen und in ein hörbares Audiosignal umgewandelt werden kann. Sind die Räumlichkeiten mit Induktionsschleifen besetzt, können die mobilen Höranlagen mit zusätzlichen Geräten wie Lautsprecher oder weiteren Mikrofonen bestückt und so auch für größere Veranstaltungen herangezogen werden.
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