Pension
45 Jahre sind genug – Pensionsantritt mit 62

Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, kann künftig ohne Abschläge in Pension gehen. Bei Frauen werden bis zu fünf Jahren Kindererziehungszeiten angerechnet. | Foto: pixabay/MabelAmber – Symbolbild

TIROL. Gestern beschloss der Nationalrat einen abschlagsfreien Pensionsantritt mit 62 Jahren. Die Voraussetzung dafür sind 45 Versicherungsjahre. Die ÖVP stimmte gegen diese Neuerung.

Nach 45 Jahren Arbeit in Pension

Gestern, 19. September, beschloss der Nationalrat gegen die Stimmen der ÖVP einen Pensionsantritt ohne Abschläge mit 62 Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass man 45 Jahre lang gearbeitet hat. "Ein historischer Erfolg für die hart arbeitenden Menschen in unserem Land“, so der BAK Vizepräsident und Tiroler AK Präsident Erwin Zangerl (AAB-FCG). Die drei Bereiche Korridorpension, Schwerarbeitspension und Invaliditätspension sollen künftig von Abschlägen bei 45 Beitragsjahren befreit werden.

„Betroffen macht, dass dieser sozialpolitische Meilenstein gegen die Stimmen der ÖVP und damit auch des ÖAAB beschlossen wurde. Die ÖAAB-Arbeitnehmervertreter in der ÖVP haben damit wieder einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie sich am Gängelband von Industrie und Wirtschaft befinden, statt die tatsächlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten“ (Erwin Zangerl)

Bis zu 5 Jahren Kindererziehungszeiten

Für Frauen ist das Pensionsantrittsalter 60. Bei Frauen werden bis zu fünf Jahren Kindererziehungszeiten/60 Versicherungsmonate der Kindererziehung angerechnet. Erwin Zangerl hofft, dass die künftige Regierung ähnlich arbeitnehmerfreundlich handeln werde, wie es das freie Spiel der Kräfte im Parlament gestern demonstriert habe. „Denn die berechtigten Anliegen der arbeitenden Bevölkerung müssen endlich wieder in den Mittelpunkt gerückt werden“.

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