Mitbestimmung
"Nutzer:innen-Vertretung Tirol" wird neu gewählt
Die "Nutzer-Vertretung" ist eine Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in Tirol. Dieses Gremium ist im Teilhabegesetz verankert und beteiligt sich seit 2018 aktiv an Entscheidungsprozessen der Behindertenhilfe. Vom 28. März bis zum 25. April 2024 haben 8.522 wahlberechtigte Personen die Möglichkeit ihre Stimme abzugeben.
TIROL. Die "Nutzer:innen-Vertretung Tirol" verkörpert das Konzept, dass jeder Mensch Experte in eigener Sache ist und wertvolle Erfahrungen und Ideen besitzt, die für alle von Bedeutung sind. Sie fungiert als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in Tirol und ist ein zentrales Element der Mitbestimmung im Tiroler Teilhabegesetz. Seit ihrer ersten Wahl im Jahr 2018 ist die Vertretung aktiv an Entscheidungsprozessen der Behindertenhilfe des Landes beteiligt und ist sowohl in der Schlichtungsstelle als auch im Teilhabebeirat vertreten.
Neuwahlen bis zum 25. April
Die derzeitige "Nutzer:innen-Vertretung Tirol" besteht aus acht Mitgliedern, die verschiedene Arten von Behinderungen repräsentieren, darunter körperliche, Hör-, Seh-, psychische und Lernbehinderungen. Die Neuwahl der "Nutzer:innen-Vertretung" findet vom 28. März bis zum 25. April 2024 statt. Insgesamt haben sich 23 Kandidatinnen und Kandidaten mit unterschiedlichen Behinderungen für die Wahl aufgestellt. Wahlberechtigt sind alle Personen mit Behinderungen ab 16 Jahren, die in Tirol ansässig sind und in den letzten vier Jahren Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe erhalten haben. Die Stimmabgabe erfolgt an festgelegten Tagen in den Bezirkshauptmannschaften, im Innsbrucker Landhaus sowie in ausgewählten Einrichtungen. Die genauen Wahltermine sind auf der Website www.tirol.gv.at/wahl-der-nutzerinnen-vertretung verfügbar. Für die Briefwahl muss der Stimmzettel bis zum 23. April zur Post gebracht werden.
"Die gewählten Mitglieder der ‚Nutzer:innen-Vertretung‘ bringen als selbst Betroffene wichtigen Input zu allen Entscheidungen der Landesverwaltung ein, die sie und alle Menschen mit Behinderungen direkt betreffen. Durch diese Form der Mitbestimmung wird nicht nur die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gefördert, sondern zugleich auch sichergestellt, dass die Behindertenhilfe ihren Bedürfnissen gerecht wird",
betont Landesrätin Eva Pawlata und verweist dabei auch auf den Tiroler Aktionsplan TAP. Mit diesem hat die Landesregierung im Vorjahr den Fahrplan für die landesweite Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Seither wird in Umsetzungsteams – in denen sich auch Mitglieder der „Nutzer:innen-Vertretung“ befinden – an konkreten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen für alle Bereiche in der Verantwortung der Landesverwaltung gearbeitet.
Mehr Informationen
Mehr Informationen zur „Nutzer:innen-Vertretung“ finden sich unter www.nutzerinnenvertretungtirol.at. Alle Informationen rund um die Wahl inklusive Vorstellungen der KandidatInnen und Wahltermine finden sich auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/wahl-der-nutzerinnen-vertretung. Dort können die Informationen barrierefrei in Leichter Sprache, als Visualisierung sowie im Videoformat mit Gebärdensprachdolmetsch-Übersetzung abgerufen werden.
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