H5N1
Noch keine Fälle, aber das Vogelgrippe-Risiko in Tirol steigt
Derzeit noch keine Fälle in Tirol nachgewiesen, doch Geflügelhalterinnen und -halter sollten erste Vorsichtsmaßnahmen treffen.
TIROL. Nachdem in mehreren Betrieben in Österreich Ausbrüche des hochpathogenen Aviären Influenza H5N1 (Vogelgrippe/Geflügelpest) gemeldet wurden, ist das gesamte Land als Risikogebiet eingestuft worden. Für 25 besonders gefährdete Bezirke in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten und im Burgenland gilt sogar die höchste Risikostufe und eine damit verbundene Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Tieren.
Ampel könnte auf Rot schalten
In Tirol wurden in dieser Saison noch keine Fälle festgestellt. Da die Übertragung des Virus aber auch durch Wildvögel stattfindet, steigt auch hierzulande die Gefahr einer Ansteckung. Sollten Fälle bei Wild- oder Hausgeflügel in Tirol nachgewiesen werden, ist davon auszugehen, dass auch in Tirol die Ampel von Orange auf Rot umschaltet, betont Landesveterinärdirektor Matthias Vill in einer Aussendung.
Bei Menschen kann H5N1 grippeähnliche Symptome auslösen, eine Übertragung ist jedoch selten und kommt nur bei engem Kontakt mit infiziertem Geflügel vor. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich. Eine Gefahr für den Menschen stelle die Vogelgrippe nicht dar, so der Landesveterinärdirektor.
Derzeit geltende Vorsichtsmaßnahmen in Tirol:
- Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden
- Das Geflügel ist entweder bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren
Tote Wildvögel melden
Wer auf einem Spaziergang einen toten Wasser- oder Greifvogel findet, sollte dies umgehend bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Singvögel.
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