Weihnachten
Hunde als Weihnachtsgeschenke ungeeignet
Viele machen sich aktuell Gedanken, was sie ihren Liebsten zu Weihnachten schenken sollen. Nicht wenige kommen dabei auf ein Tier als spontanes Weihnachtsgeschenk. Wie ungeeignet dies ist und warum man sich vor allem eine Hundeanschaffung gut überlegen sollte, erläutert LRin Mair.
TIROL. Einen Hund zu schenken, heißt Verantwortung schenken, mahnt Landesrätin Mair. Die vorweihnachtliche Zeit nimmt sie zum Anlass, um auf das Thema Hundehaltung und die damit verbundene Verantwortung aufmerksam zu machen.
Tiere als Weihnachtsgeschenk
Nicht selten landen Tiere und viele Hunde unter dem Weihnachtsbaum als Geschenk. Ein Hund als (Weihnachts-)Geschenk kann viel Freude bereiten, gilt der Vierbeiner doch seit jeher als treuer Wegbegleiter des Menschen. Gleichzeitig geht mit dem Besitz eines Hundes auch eine große Verantwortung einher.
„Ein Hundeleben dauert rund zehn bis 15 Jahre. Während dieser Zeitspanne ist die Halterin bzw. der Halter sowohl für das Wohlergehen des Hundes als auch für dessen Verhalten verantwortlich. Wer sich einen Hund anschaffen möchte oder diesen als Geschenk plant, der sollte sich das gut überlegen, denn Zeit- und Kostenaufwand werden häufig unterschätzt“,
betont LRin Mair.
Hundebroschüre mit wertvollen Infos
Alle wichtigen Fragen, ob zum Kauf eines Hundes, der Haltung oder den gesetzlichen Pflichten, erläutert die Hundebroschüre des Landes.
„Die Broschüre informiert zu den wichtigsten Themen rund um das Halten von Hunden in Tirol. Schlussendlich geht es um ein rücksichtsvolles Zusammenleben – mit und ohne Hund“,
so die Landesrätin.
Auch Kinder müssen früh den richtigen Umgang mit Hunden lernen. So lassen sich Gefahrensituationen bestmöglich vermeiden. Infomaterial dazu bietet beispielsweise auch der Verein Sicheres Tirol unter www.sicheres-tirol.com/download/ im Bereich „Kinderbüchlein“.
Welche Pflichten gelten für HundehalterInnen?
- HundehalterInnen haben dafür zu sorgen, dass durch ihren Hund die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird und es zu keinen unzumutbaren Belästigungen kommt.
- Hunde sind an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften (das ist im Wesentlichen das besiedelte Gebiet) an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.
- An öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden (jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren) sind Hunde an der Leine und mit Maulkorb oder in einem geschlossenen Behältnis (Kleinhunde) zu führen.
- HundehalterInnen, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, haben den Nachweis über die Absolvierung einer theoretischen Ausbildung (Sachkundenachweis) vorzulegen (die entsprechenden Kurse werden von tierschutzqualifizierten ExpertInnen abgehalten und werden etwa vom WIFI Tirol angeboten).
- Jeder Hund, der einen Menschen oder ein Tier verletzt oder gefährdet hat, ist zur Beurteilung der Auffälligkeit dem Amtstierarzt/der Amtstierärztin vorzuführen.
- HalterInnen eines mehr als drei Monate alten Hundes haben der Behörde innerhalb einer Woche die Daten ihres Hundes zu melden und innerhalb eines Monates den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
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