Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol am Steuer – das gilt!

Alkohol am Steuer ist generell keine gute Idee. Die Unfallstatistik zeigt, dass oft schon geringe Mengen an Alkohol zu schweren Unfällen führen können.  | Foto: Pixabay/Pexels – Symbolbild
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Alkohol am Steuer ist generell keine gute Idee. Die Unfallstatistik zeigt, dass oft schon geringe Mengen an Alkohol zu schweren Unfällen führen können. Allerdings hat der Gesetzgeber genau geregelt, wie viel Alkohol erlaubt ist und ab wann Strafen drohen.

TIROL. Häufig wird die Gefahr, die durch Alkohol am Steuer ausgeht, unterschätzt. Denn schon kleine Mengen Alkohol können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen – auch wenn man selbst das Gefühl hat, dass das Fahren des Autos, des Motorrads, Fahrrads oder E-Scooters noch leicht geht und man den getrunkenen Alkohol nicht oder nur kaum spürt.

Führerscheinabnahmen wegen Alkohol am Steuer

Alleine in Tirol kam es 2022 zu 281 Unfällen, bei denen mindestens eine Person Alkohol getrunken hatte. Zwei Menschen wurden dabei getötet. Im ersten Quartal 2023 gab es in Tirol 49 Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel war, dabei wurden 68 Personen verletzt. Jährlich wird in Österreich rund 26.000 Personen der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen. Generell ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Führerscheinabnahmen wegen unterschiedlichster Delikte gestiegen Waren es im Jahr 2019 noch 1670 entzogene Lenkerberechtigungen, stieg die Zahl 2022 auf 2148. Nicht enthalten sind jene Führerscheinabnahmen, die erst später durch die Behörden in ein einem weiteren Verfahren ausgesprochen wurden.

Alkohol beeinträchtigt die Fahrtauglichkeit

Auch wenn der Gesetzgeber in Österreich die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut festgelegt hat, beeinträchtigt Alkohol schon in geringeren Mengen die Fahrtauglichkeit.

  • Bereits ab Blutalkoholkonzentrationen über 0,3 Promille steigt die Unfallhäufigkeit: Das Sehvermögen, vor allem in der Dämmerung, lässt nach. Auch die Bewegungnskoordination sinkt. Zusätzlich kommt es zu Problemen bei der Entfernungsschätzung
  • Ab ungefähr 0,5 Promille nimmt die Reaktionsfähigkeit und somit die Reaktionszeit ab. Besonders wirkt sich dies auf Rotlichtsignale aus: Es entsteht eine Rotlichtschwäche. Es werden Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt, man hört schlechter, man bekommt einen Tunnelblick.
  • Bei rund 0,8 Promille ist die Reaktionsgeschwindigkeit deutlich verlangsamt, erste Gleichgewichtsstörungen können auftreten, das Gesichtsfeld ist stärker eingeschränkt (Tunnelblick). Man wird bereits enthemmter.
  • Ab 1,0 bis 1,5 Promille steigen Sprachstörungen, Risikobereitschaft und Aggressivität
  • Ab circa 2 Promille erreicht man das Betäubungsstadium mit Störungen des Gedächtnisses und der Orientierung.
Im Jahr 2022 waren acht Prozent aller Unfälle mit Personenschaden im Straßenverkehr in Österreich Alkoholunfälle. Das ist der höchste Anteil seit Beginn der digitalen Aufzeichnung im Jahr 1992. | Foto: skn
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0,5 Promille – erlaubter Höchstwert in Österreich

Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt. Dies gilt für alle FührerscheinbesitzerInnen, die ein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen. Das heißt, ein Auto wird dann in Betrieb genommen, sobald man den Schlüssel umdreht: das heißt, auch wenn man dies nur macht, um die Heizung oder den Scheibenwischer einzuschalten, wurde das Fahrzeug in Betrieb genommen. Setzt man sich hingegen nur in das Fahrzeug, ohne den Schlüssel ins Zündschloss zu stecken, wurde es nicht in Betrieb genommen.

0,5 - 0,79 Promille

  • Wird man mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 0,79 Promille angehalten, wird eine Verwaltungsstrafe fällig. Diese beträgt zwischen 300 und 3700 Euro. Zusätzlich bekommt man einen Punkt im Führerscheinregister. Wird man allerdings erneut angehalten, kann beispielsweise eine Nachschulung durch einen Psychologen angeordnet werden. Auch hier werden Kosten fällig. Beim dritten Verstoß (oder einem weiteren Delikt aus der Vormerkliste) ist der Führerschein für mindestens drei Monate weg.

0,8 - 1,19 Promille

  • Wer mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut hat, zahlt mindestens 800 Euro und maximal 3700 Euro. Der Führerschein ist für einen Monat weg. Im Wiederholungsfall wird die Lenkerberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Es muss zusätzlich ein kostenpflichtiges Verkehrscoaching besucht werden.

1,2 - 1,59 Promille

  • Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut steigen auch die Strafen stark an. Hier werden zwischen 1.200 und 4.400 Euro fällig. Der Führerschein ist für mindestens vier Monate weg. Eine kostenpflichtige Nachschulung wird fällig.

1,6 Promille und mehr

  • Ab einem Promillegehalt von 1,6 werden die Strafen noch teurer. Diese liegen zwischen 1.600 und 5.900 Euro. Der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg. Zusätzlich sind teure Nachschulungen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung sind verpflichtend. Auch hier fallen weitere Kosten an.

Verweigert man die Untersuchung der Atemluft auf den Alkoholgehalt, wird dies so bewertet, als hätte man 1,6 Promille oder mehr Alkoholgehalt im Blut. Wird man mehrmals mit Alkohol im Blut erwischt, steigen die Strafen drastisch an. Hier liegt die Höchststrafe bei 5.900 Euro und der Führerschein kann für länger als ein Jahr eingezogen werden.

Für wen die 0,1-Promille-Grenze gilt

Grundsätzlich gilt in Österreich die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt.

Alkohol hat am Steuer nichts verloren, schon kleine Mengen Alkohol im Blut, haben Einfluss auf die Fahrtauglichkeit.  | Foto: skn
  • Alkohol hat am Steuer nichts verloren, schon kleine Mengen Alkohol im Blut, haben Einfluss auf die Fahrtauglichkeit.
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Wie es mit dem Alkotest läuft

Wird man bei einer Fahrt durch die Polizei kontrolliert, wird unter Umständen ein Alkohol-Vortest durchgeführt. Diese Geräte sind nicht geeicht, können allerdings eine Alkoholisierung ausschließen oder feststellen. Der Lenker kann, sofern er nüchtern ist, in der Regel gleich wieder weiterfahren. Besteht jedoch der Verdacht auf eine Alkoholisierung, muss der Fahrer weiter zur Atemluftuntersuchung. Diese wird mit einem geeichten und beweiskräftigen Alkomaten durchgeführt.

Ein Alko-Vortest kann durch den Kontrollierten verweigert werden. Dies hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings muss der Lenker dann zwingend zu einem Alkomattest. Dieser kann jedoch (außer es liegen medizinischen Gründe vor) nicht verweigert werden. Wird er dennoch verweigert, hat dies strafrechtliche Konsequenzen. Sollte aus medizinischen Gründen ein Alkomattest nicht möglich sein, kommt es zu einer Blutabnahme. Wird diese verweigert, gelten die gleichen Strafen wie bei der Verweigerung eines Alkomattests.

Muss man einen Alkomattest machen, wird in der Regel 15 Minuten gewartet. Dadurch wird sichergestellt, dass der letzte Alkoholkonsum 15 Minuten her ist. Nur so ist das Ergebnis des Alkomattests seriös verwertbar. Während der Wartezeit darf nicht geraucht, gegessen oder ein Mundspray verwendet werden.

In den Alkomaten wird so oft geblasen, bis es zwei verwertbare Messungen gibt. Der niedrigere Wert wird dann für den Grad der Alkoholisierung herangezogen.

Ein Alko-Vortest kann verweigert werden, dann muss der Lenker aber zum Alkomattest – der wesentlich länger dauert.  | Foto: BRS
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Alkohol am Steuer – Was sagt das Gericht?

Auch wenn das Lenken eines Fahrzeugs mit bis zu 0,5 Promille keine strafrechtlichen Konsequenzen hat, kann es im Falle eines Unfalls teuer werden. Da auch das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von unter 0,5 Prozent schon Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann, kann vor Gericht eine Fahruntauglichkeit festgestellt werden. Das Gericht ist nämlich nicht an die gesetzlich vorgegeben Promillegrenzen und deren Folgen gebunden. In diesem Falle kann es sein, dass der alkoholisierte Unfallfahrer für etwaige Kosten des Unfallgegners, wie Reparaturkosten des Fahrzeuges, Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Kosten aufgrund des Verdienstentganges aufkommen muss. Auch Kosten aufgrund verminderter Versicherungsleistungen können die Folge sein.

Alkohol am Steuer – Was sagt die Versicherung?

In Österreich ist man verpflichtet, für ein KFZ eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kommt im Falle eines Unfalls für entstanden Kosten auf. Allerdings sieht dieser Fall anders aus, wenn Alkohol im Spiel ist. Denn in diesem Fall haben Versicherungen die Möglichkeit, sogenannte Regressforderungen geltend zu machen. Das heißt, die Versicherung kommt zunächst für die Kosten des verursachten Schadens auf. Allerdings kann die Versicherung einen Teil der Schadenskosten zurückfordern – unabhängig vom Grad der Alkoholisierung. 

Hilfe bei Alkoholproblemen gibt es bei der Suchthilfe Tirol.
Hast du ein Suchtproblem? Hier gibt es den Alkohol-Online-Selbstcheck

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