Sondereinatz
279 Kontrollen von Schwerfahrzeugen durch Tiroler Polizei
Am vergangenen Mittwoch kam es in Tirol auf den Haupttransitrouten A12, A13 und S16 als auch auf dem sekundären Straßennetz zu einem Schwerverkehrs-Kontrolleinsatz. Zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr wurden insgesamt 279 Schwerfahrzeuge und deren Lenker von der Polizei kontrolliert.
TIROL. In Zusammenarbeit mit Kräften der Landesverkehrsabteilung, Mitarbeitern der acht Bezirkspolizeikommanden, sowie Beamten des Stadtpolizeikommandos Innsbruck wurde vergangenen Mittwoch der Sondereinsatz „Schwerverkehr" von der Tiroler Polizei durchgeführt. Der Fokus dabei lag auf die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften (Lenk- u Ruhezeiten), die Alkoholbestimmungen, die Beladung der Schwerfahrzeuge (insbesondere Ladungssicherung), den technischen Zustand, die Ausrüstung der Fahrzeuge, das mitgeführte Transportgut (zB Gefahrgüter) und die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes.
Viele Übertretungen wurden festgestellt
279 Schwerfahrzeuge wurden kontrolliert. Bei ca. 90 Fahrzeugen wurden verschiedenste Übertretungen festgestellt. Darunter waren:
- 78 Übertretungen bezüglich Lenk- u Ruhezeiten
- 42 Übertretungen bezüglich Gewichtsüberschreitungen
- 10 Übertretungen bezüglich fehlender oder nicht ausreichender Ladungssicherung
- 84 Übertretungen bezüglich technische Mängel
- 8 Übertretungen bezüglich Gefahrgut
- 29 Sonstige Übertretungen (gewerberechtliche Vorschriften, Ausrüstung, Gurtpflicht, usw.).
Die vorübergehende Weiterfahrt wurde insgesamt 37 Lenkern untersagt. Zusätzlich zu den Kontrollen wurde bei allen Fahrern ein Alkoholtest durchgeführt. Auffällig dabei war ein niederländischer Lenker im Bezirk Imst, bei dem eine Alkoholisierung festgestellt werden konnte. Ein gravierendes Bild gab ein italienisches Sattelkraftfahrzeug auf der A12 am Autobanparkplatz Inzing ab. Über 20 zum Teil schwere technische Mängel wurden entdeckt. Beim Sattelanhänger funktionierte keine Bremse.
Konsequenzen für die Lenker
Mangelhafte Fahrzeuge wurden dabei geahndet. Die Lenker wurden je nach Schwere des Mangels angezeigt oder mittels Organstrafverfügung bestraft. Bei 37 Fahrzeugen war der Zustand so schlimm, dass sie erst wieder nach Herstellung des gesetzesmäßigen Zustandes auf der öffentlichen Straße verwendet werden durften. Drei Fahrer mussten ihr Nummernschild abmontieren und es der Polizei übergeben.
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