Mutter-Kind-Pass
AK Tirol rät, Untersuchungen auch zu nutzen!

- Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind wichtig für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes.
- Foto: Pixabay/Neil Dodhia
- hochgeladen von Laura Sternagel
Jede werdende Mutter erhält zu Beginn der Schwangerschaft einen Mutter-Kind-Pass, dieses Programm stellt sicher, dass sowohl die Mutter als auch das Baby medizinisch bestens betreut sind. Dafür sind insgesamt mindestens 10 Untersuchungen vorgesehen. Sonst droht der Verlust von Kinderbetreuungsgeld!
5 Untersuchungen der Mutter
- 1. bis zur 16. Schwangerschaftswoche
- 2. zwischen 17. und 20. Schwangerschaftswoche
- 3. zwischen 25. und 28. Schwangerschaftswoche
- 4. zwischen 30. und 34. Schwangerschaftswoche
- 5. zwischen 35. und 38. Schwangerschaftswoche
5 Untersuchungen des Kindes
- 1. in der 1. Lebenswoche
- 2. in der 4., 5., 6. oder 7. Lebenswoche, auch mit orthopädischer Untersuchung
- 3. im 3., 4. oder 5. Lebensmonat
- 4. im 7., 8. oder 9. Lebensmonat, auch mit HNO-Untersuchung
- 5. im 10., 11., 12., 13. oder 14. Lebensmonat, auch mit Augenuntersuchung
Rechtzeitige Untersuchungen
- für die Gesundheit der Mutter
- für die Gesundheit des Kindes
- für das Kinderbetreuungsgeld
ACHTUNG: Werden nicht alle Untersuchungen gemacht, verliert man einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes!
Alle Untersuchungen werden in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Diese Bestätigungen müssen rechtzeitig bei der zuständigen Krankenversicherung abgegeben werden!
- Die Bestätigungen über die Untersuchungen während der Schwangerschaft und die erste Untersuchung des Kindes müssen gleichzeitig mit der Antragstellung abgegeben werden.
- Die Bestätigungen der 2. bis 5. Untersuchung des Babys müssen spätestens bis zum 15. Lebensmonat des Kindes abgegeben werden.
Wenn sie dies vergessen oder versäumen, verlieren Sie einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes!
Tipp: AK Elternkalender
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Weitere Fragen
Bei Fragen und Problemen helfen die Sozialrechtsexperten der AK Tirol unter Tel. 0800/22 55 22 – 1616.


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