Tiroler Wohnbauförderung
Ab 1. September 2024 treten umfassende Neuerungen in Kraft

Ab 1. September erhalten mehr Personen Zugang zur Wohnbauförderung dank angehobener Einkommensgrenzen. | Foto: Pixabay
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  • Ab 1. September erhalten mehr Personen Zugang zur Wohnbauförderung dank angehobener Einkommensgrenzen.
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Am 1. September tritt ein neues Maßnahmenpaket der Wohnbauförderung in Kraft, wie jetzt von LHStv Georg Dornauer verkündet wurde. Die Neuerungen beinhalten eine Erweiterung der förderberechtigten Personen, verbesserte Förderungen für umweltfreundliche Maßnahmen sowie eine beschleunigte Bearbeitung der Förderanträge. Diese Verbesserungen zielen darauf ab, den Zugang zur Wohnbauförderung zu erleichtern und den Fokus stärker auf Nachhaltigkeit zu legen.

TIROL. Ab dem 1. September 2024 bringt die Tiroler Wohnbauförderung zahlreiche Verbesserungen, darunter höhere Einkommensgrenzen, erweiterte Förderungen für den Erwerb gebrauchter Wohnungen und eine vereinfachte Antragstellung. „Damit profitieren noch mehr Menschen von den Förderungen“, freut sich Wohnbaureferent LHStv Georg Dornauer. Zusätzlich werden Anreize für nachhaltiges Bauen und Wohnen geschaffen und die Bearbeitung von Förderanträgen vereinfacht.

Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits über 900 Neubauwohnungen und rund 9.600 Sanierungen mit rund 180 Millionen Euro gefördert. Mit zusätzlichen Bundesmitteln stehen in Tirol weitere 84 Millionen Euro zur Verfügung, um den Zugang zu leistbarem Eigentum und bezahlbaren Wohnungen zu erleichtern. Das Tiroler Wohn- und Eigentumspaket umfasst zudem Zinsunterstützungen, Mittel für Eigentums- und Mietkaufwohnungen sowie 15 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen.
Mehr Informationen zu dem Tiroler Wohn- und Eigentumspaket finden sich hier.

Erhöhung der Einkommensgrenze

Die Beantragung der Wohnbauförderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Ab dem 1. September werden diese Grenzen angehoben, wodurch eine größere Anzahl an Personen die Möglichkeit erhält, Förderungen zu beantragen und von den Unterstützungsleistungen zu profitieren.

  • Neue Einkommensgrenze für Haushalt mit einer Person: 3.800 Euro (bisher 3.600 Euro)
  • Neue Einkommensgrenze für Haushalt mit zwei Personen: 6.300 Euro (bisher 6.000 Euro)
  • Für jede weitere Person im Haushalt: zusätzliche 480 Euro (bisher 450 Euro)
Dornauer: "Mit den neuen Verbesserungen der Tiroler Wohnbauförderung können noch mehr Personen von der Förderung profitieren. Gleichzeitig schaffen wir zudem zusätzliche Anreize für nachhaltiges Bauen und Wohnen." | Foto: Land Tirol/Die Fotografen
  • Dornauer: "Mit den neuen Verbesserungen der Tiroler Wohnbauförderung können noch mehr Personen von der Förderung profitieren. Gleichzeitig schaffen wir zudem zusätzliche Anreize für nachhaltiges Bauen und Wohnen."
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Förderung gebrauchter Wohnungen

Einer der Grundsätze der Wohnbauförderung ist es, bestehende Gebäude zu nutzen, anstatt unbebaute Flächen zu versiegeln. Deshalb wird der Kauf von gebrauchten Wohnungen gefördert. Ab dem 1. September bietet das Land hierfür einen pauschalen Förderungskredit von 27.500 Euro an.

Zusätzliche Förderungen für Fahrradabstellplätze

Mit den Verbesserungen der Wohnbauförderung ab dem 1. September gibt es nun auch erweiterte Förderungen für Fahrradabstellplätze. Erstmals werden auch platzsparende Doppelstockparker unterstützt. Für jede geförderte Wohneinheit können Zuschüsse von bis zu 2.700 Euro beantragt werden.

Förderungen für Maßnahmen gegen Überwärmung auch bei neuen Gebäuden

Bisher wurden Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung, wie etwa Außenraffstores, Außenjalousien oder Rollläden, nur für Gebäude gefördert, die älter als zehn Jahre sind. Ab dem 1. September werden solche Maßnahmen unabhängig vom Alter des Gebäudes unterstützt. Dabei werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Einmalzuschuss übernommen.

Erweiterte Förderung für klimafreundliche Dämmstoffe

Auch die Förderung für umweltfreundliche und nachwachsende Dämmstoffe wird erweitert. Zukünftig werden klimafreundliche Dämmstoffe gefördert, die das Österreichische Umweltzeichen tragen oder gleichwertige Kriterien erfüllen.

Zuschüsse für Kleinbauvorhaben

Auch kleinere Bauvorhaben mit bis zu 12 Wohnungen werden durch die Wohnbauförderung unterstützt. Ab dem 1. September wird diese Förderung vereinheitlicht: Für eine Wohnung mit einer Nutzfläche von 70 Quadratmetern werden künftig zusätzlich zur regulären Wohnbauförderung 4.200 Euro ausgezahlt.

Förderung schnell und unkompliziert abwickeln

Die aktuellen Anpassungen der Wohnbauförderung führen zu einer Vereinfachung der Förderabwicklung. Die Berechnung der angemessenen Gesamtbaukosten wird vereinfacht, indem mehr Leistungen in die Basis-Kostensätze integriert werden, statt sie separat pro Förderantrag zu berechnen. Dies führt zu einer höheren Transparenz bei der Fördervergabe und macht die Bearbeitung effizienter und schneller.

Wo können Förderungen beantragt werden?

Anträge auf Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung und Wohnbeihilfen können in den Bezirken Imst, Landeck, Lienz, Kufstein, Kitzbühel, Reutte und Schwaz bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft eingereicht werden. Für den Bezirk Innsbruck-Land sind die Anträge bei der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol einzureichen. Für die Stadt Innsbruck gelten folgende Regelungen: Sanierungsanträge sowie Anträge auf Mietzins- und Annuitätenbeihilfe sind beim Stadtmagistrat einzureichen, während Neubauanträge bei der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol gestellt werden können.

Die Anträge und alle weiteren Informationen zu Fördermöglichkeiten sind auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/wohnbau zu finden.

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