Taskforce Sozialbetrug eingesetzt
Kurzarbeitsbetrug wird untersucht

- Kurzarbeitsbetrug verjährt erst nach 30 Jahren.
- Foto: pixabay
- hochgeladen von Martin Schöndorfer
Im Bundesland Salzburg werden mehr als 300 Betriebe wegen Verstößen gegen die Corona-Kurzarbeitsregeln verdächtigt. Gerichtsanhängig ist derzeit ein Fall.
SALZBURG. Die Finanzpolizei hat von April 2020 bis 30. Juni 2021 bundesweit über 31.000 Arbeitnehmer in mehr als 10.000 Betrieben im Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Österreichweit gab es 6.000 Verdachtsfälle auf Verstößen gegen die Corona-Kurzarbeitsregeln.
Salzburg: 300 Verdächtigte, ein Fall vor Gericht
Im Bundesland Salzburg werden mehr als 300 Betriebe wegen Verstößen gegen die Corona-Kurzarbeitsregeln verdächtigt. Gerichtsanhängig ist derzeit ein Fall. Das Arbeitsmarktservice (AMS) Salzburg prüft derzeit die restlichen Fälle. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, wird die Kurzarbeits-Unterstützung vom Unternehmen zurückgefordert. Es kann auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommen.

- Im Bundesland Salzburg werden mehr als 300 Betriebe wegen Verstößen gegen die Corona-Kurzarbeitsregeln verdächtigt. Gerichtsanhängig ist derzeit ein Fall. Das Arbeitsmarktservice (AMS) Salzburg prüft derzeit die restlichen Fälle.
- Foto: Peter J. Wieland
- hochgeladen von Julia Hettegger
Taskforce Sozialbetrug
Von den Verdachtsfällen sind der Großteil (4.936) an das AMS, 648 an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie 297 an die Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) im Bundeskriminalamt aufgeteilt worden. Laut der Finanzpolizei hatten sie zum Teil Informationen über Unregelmäßigkeiten von Mitarbeitern oder deren Angehörigen erhalten. Der Clou dabei: meistens arbeiteten die Arbeitnehmer zwar zu ihren normalen Arbeitszeiten, allerdings wurde nur der Kurzarbeitslohn ausbezahlt.
In Salzburg hat die Finanzpolizei laut Medienberichten derzeit drei Teams im ganzen Bundesland für Nachforschungen eingerichtet:
"Die Mitarbeiter regen sich darüber auf, dass sie in Kurzarbeit sind und deshalb weniger Lohn erhalten, aber offensichtlich normal arbeiten müssen. Oder sie werden vielleicht sogar angehalten, Arbeitsaufzeichnungen selbst zu fälschen. Und genau dort setzen wir an", informiert Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei.

- Die Finanzpolizei hat von April 2020 bis 30. Juni 2021 bundesweit über 31.000 Arbeitnehmer in mehr als 10.000 Betrieben im Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Österreichweit gab es 6.000 Verdachtsfälle.
- Foto: BMF/Citronenrot
- hochgeladen von Julia Hettegger
Es droht Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren
Darüber hinaus wird in einer Risikoanalysen kontrolliert, ob Unternehmen überhaupt vom Lockdown oder sonstigen Maßnahmen betroffen waren und eine Meldung über Kurzarbeit erfolgt war. Bei Betrugsfällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Verjährung erst nach 30 Jahren
Von den in Salzburg gemeldeten Fällen wurden aufgrund der Beweislage bisher 14 Fällen von Kurzarbeits-Betrugsverdacht an die Sozialbetrugs-Sondereinheit der Polizei weitergeleitet. In einem konkreten Fall läuft derzeit ein Gerichtsfahren. In den mehr als 300 übrigen gemeldeten Fällen prüfe das AMS gerade. Wenn sich dabei der Verdacht bestätigt, fordere das AMS die Kurzarbeits-Unterstützung von den Unternehmen zurück. Eine Verjährung beim Delikt des Kurzarbeitsbetruges gibt es nach 30 Jahren.
Weitere Beiträge
Weitere Beiträge aus dem Tennengau HIER
Weitere Beiträge von Martin Schöndorfer HIER



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.