Verträge mit Bauträgern
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) gilt hauptsächlich für Kaufverträge über erst zu errichtende Eigentumswohnungen, sowie Reihen- und Doppelhäuser. Verursacht durch zahlreiche Insolvenzen im Baugewerbe soll vermieden werden, dass der Kaufpreis vorschnell, nämlich ohne genügende Gegenleistung, die in der Errichtung des Hauses oder der Wohnung besteht, ausbezahlt wird und so großer Schaden für die Käufer entstehen kann. Es geht daher um Absicherungen zugunsten der Käufer. Die wesentlichste...