Für Ausnahmefälle
Betriebe erhalten kostenlose Corona-Schnelltests
RIED. Wenn ab 19. Mai Gastronomie, Hotellerie und viele Betriebe wie Fitness-Studios oder körpernahe Dienstleister öffnen können, dann müssen die Besucher und Gäste getestet, geimpft oder genesen sein – das nachweisen können. „Damit auch spontane Besuche zum Beispiel im Gasthaus möglich sind, oder wenn der Test vergessen wurde, stellt der Bund unseren Betrieben kostenlose Schnelltests zur Verfügung. Die Bezirksstelle der Wirtschaftskammer sorgt dafür, dass diese Tests an die Unternehmen...