WIRTSCHAFT
Waren-Abholung auch im Handel
Seit dem zweiten Lockdown sind Abholungen von Speisen bei Gastronomiebetrieben möglich und auch ein wichtiger Bestandteil für diese, um ihre Waren zu verwerten und Umsätze zu erzielen. „Warum darf ich mein Schnitzel bestellen und abholen, aber Bekleidung, Bücher und Schuhe nicht?“, fragt sich Josef Herk, WB-Landesobmann und Präsident der WKO Steiermark. Er plädiert in dieser Frage für eine Änderung der Lockdown-Regeln: „Ein solches Abholservice lässt sich ohne Probleme kontaktlos organisieren...