Eintrag ins EU-Wählerregister bis 26. März
EU-Wahl für nicht-österreichische EU-Bürger
EU-Bürger mit einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft, die bei der EU-Wahl im Juni von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen und noch nicht im EU-Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten bis spätestens 26. März die Aufnahme beantragen. SALZBURG. Die Europawahl am 9. Juni ermöglicht allen EU-Bürgern ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich ihre Stimme abzugeben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Während Salzburgerinnen und Salzburger mit Hauptwohnsitz in Österreich jedoch...