Zehntausende Väter zahlen zu hohen Unterhalt - Behörden Unterhaltsrechner verwendet falsche Daten
Linz (OTS) – Nach der im Jahr 2002 vom OGH (3 Ob 141/02k-2) aufgestellten Formel zur Berechnung des Unterhalts sind die Einkommenssteuersätze in der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen. Wenn schon das österreichische Unterhaltssystem Väter systematisch benachteiligt und deren Betreuungsleistungen ignoriert, so sind wenigstens die geltenden OGH Entscheidungen umsetzen und in dem von den Behörden verwendetem Unterhaltsrechner die seit 2009 geltenden Einkommenssteuersätzen zu verwenden....