Nicht rechtskonform
Landeck muss Mietzinsbeihilfe für Studenten ändern
LANDECK (otko). Nach Beanstandung durch das Land musste die Ausnahmeregelung von der Zweijahresfrist bei der Mietzinsbeihilfe für Studenten geändert werden. Verordnung widersprach Gesetz Der Landecker Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am 24. Oktober abermals mit dem Thema Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. "Wir haben die seit 1. Jänner 2019 geltenden geänderten Bestimmungen bereits heuer beschlossen. Für die Gewährung einer solchen Beihilfe muss man den Hauptwohnsitz mindestens seit...