Tourismus-Abgabe
Abgabe gilt nicht für Rettungsdienste und Feuerwehren
TIROL. Für gewöhnlich ist immer eine Tourismus-Abgabe fällig, wenn man in Unterkünften wie Pensionen oder Hotels in Tirol nächtigt. Eine Ausnahme wurde nun für Rettungsdienste und Feuerwehren angefügt. Rettungsdienste und Feuerwehren von Tourismus-Abgabe befreitDie Tourismus-Abgabe soll künftig nicht bei Nächtigungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der freiwilligen Rettungsorganisationen und Feuerwehren eintreten. Sie werden von der Abgabe befreit. Besonders freut sich ...