Aidshilfe Salzburg / Arbeitsrecht / Supervision
HIV und Recht: Bewerbungen und Arbeitsplatz
Muss bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz bekannt gegeben werden, wenn man HIV-positiv ist? Nein, zu einer solchen Angabe ist niemand verpflichtet. Es besteht grundsätzlich keine Veranlassung, einem zukünftigen Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin eine solche Mitteilung zu machen. Fragt er/sie danach, muss nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden, da eine derartige Frage in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Menschen mit HIV sind weder arbeitsunfähig noch krank. Bei Einhaltung der üblichen...