Landesverwaltungsgericht
Gastronom muss 111.100 Euro an Strafe zahlen
Insgesamt 15 Punkte an Verfehlungen wurden einem heimischen Gastronomen vorgeworfen. Die Gesamtstrafe dafür beträgt 111.100 Euro oder über 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Das Landesverwaltungsgericht hat die Höhe der Strafe nun bestätigt. "Wenn jemand nicht in der Lage ist, zumindest ein Grundmaß an Hygiene in einem Lebensmittelbetrieb aufrecht zu erhalten, dann muss er diesen Betrieb schließen." INNSBRUCK. Für den Beschuldigten war im Jänner 2023 eine besondere Situation gegeben. Sein Sohn,...