Negativsteuer - Bares vom Finanzamt
ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen können sich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung bis zu 110 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen. Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für AlleinverdienerInnen mit Kind und für Alleinerziehende die wenig verdienen: Können Sie den AlleinverdienerInnen- bzw. AlleinerzieherInnenabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist...