Steuer

Beiträge zum Thema Steuer

Gib Pfötchen: Die Bestätigung zur bestandenen Prüfung von Begleithund I bzw. Bgleithund II oder eines anderen übergeordneten Kurses kann statt des Hundekundenachweises vorgelegt werden. | Foto: KK

Das sind wahre Hundstage

Das neue Hundeabgabegesetz bringt Gemeindebedienstete und Hundebesitzer ins Schwitzen. Auf den Hund gekommen ist man derzeit in den Gemeindeämtern - dem Steiermärkischen Hundeabgabegesetz sei Dank. Die Registrierung aller Hunde über 3 Monate sowie die Einhebung der Gebühren obliegt nämlich den Gemeinden. Mit 60 Euro für einen Hund gilt es für die Tierbesitzer um ein Vielfaches mehr zu berappen als bisher. 30 Euro beträgt die Abgabe für Jagd-, Schutz und Nutzhunde sowie Hundezüchter. Außerdem...

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  • Susanne Veronik

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