Wohnbauförderung: Mehr Fairness für Häuslbauer
Gesetzesnovelle soll dem Missbrauch einen Riegel vorschieben BEZIRK. Nur Personen, die in Österreich arbeiten – durch ihre Steuern einen finanziellen Beitrag leisten – haben in Zukunft Anspruch auf Förderungen. Im Detail: Will man um Wohnbauförderung ansuchen, muss der Hauptwohnsitz seit zwei Jahren durchgehend in Österreich sein und Einkünfte in Österreich bezogen werden oder, ohne heimischen Hauptwohnsitz die Einkünfte seit fünf Jahren aus Österreich bezogen worden sein. Förderung ist auch...