Hund nicht im Zaum: 200 Euro-Strafe an Besitzerin
Eine Passantin wurde laut Landesverwaltungsgericht "über das zumutbare Maß hinaus belästigt". Weil der Hund weder an der Leine war, noch einen Maulkorb trug, muss die Besitzerin 200 Euro Strafe zahlen. BRAUNAU. Eine 200 Euro-Verwaltungsstrafe wurde an eine Hundehalterin im Bezirk verhängt. Die Gründe: Einerseits hatte sie ihren Hund, einen Rhodesian Ridgeback, nicht angeleint und ohne Maulkorb versehen. Andererseits habe sie ihre Aufsichtsplicht verletzt, wodurch eine Fußgängerin über das...