Wirtschaftskammer Burgenland
Meisterprüfung im Reisepass und Führerschein
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung wird der Meister- und Meisterinnentitel eintragungsfähig für offizielle Dokumente. BURGENLAND. Wer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, darf dann seinem Namen, im Reisepass, Führerschein oder anderen öffentlichen Urkunden, den Titel „Mst.“ oder „Mst.in“ voranstellen. Dazu muss man als Antragsteller das Meisterzeugnis bzw. die Urkunde zur jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde mitnehmen. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist voraussichtlich mit...