Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden
Hundebesitzer müssen ihre "Lieblinge" anmelden und registrieren lassen. BEZIRK. In der Landestierschutzreferentenkonferenz am 9. März 2016 wurde beschlossen, die Anzahl der nach § 24 a TschG zu registrierenden Hunde zu erhöhen. Derzeit sind von cirka 600.000 in Österreich gehaltenen Hunden nur cirka 400.000 registriert. Mikrochip für jeden Hund Laut § 24a des Tierschutzgesetzes ist jeder in Österreich gehaltene Hund mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und auf seinen Tierhalter in der...