Burgenländisches Jugendschutzgesetz
Rauchen und Alkohol erst ab 18
EISENSTADT. Der burgenländische Landtag hat einstimmig die Novelle des burgenländischen Jugendschutzgesetzes beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird die Altersgrenze beim Rauchen von 16 auf 18 Jahren hinaufgesetzt. Außerdem wird auch der Erwerb und Konsum von gebrannten Alkohol erst ab 18 Jahre erlaubt sein. Länger ausgehenFreuen dürfen sich Burgenlands Jugendliche über die Bestimmungen für die Ausgehzeit. Diese wurde für unter 14-Jährige um eine Stunde von 22 auf 23 Uhr verlängert. Die...