AK-Info: Beim Weihnachtseinkauf kein gesetzliches Recht auf Umtausch
Die Arbeiterkammer gibt Tipps zu Umtausch und Rückgabe. Weit verbreitet ist der Irrtum, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe von im Geschäft gekaufter Ware gibt. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) raten zur Aufbewahrung des Kassabons. Ein möglicher Umtausch sollte bereits beim Kauf auf der Rechnung vermerkt werden. Meist könne man nur etwas Anderes aus dem Sortiment wählen oder man erhalte einen Gutschein. AK-Konsumentenschützerin Angelika Wurzer:...