Änderungen für Führerschein-Neulinge & Mopedausbildung,
Föderung für Ankauf von E-Fahrzeugen, realitätsnaher Testzyklus, neuer Grenzwert für Sachbezug – das ändert sich 2017 rund um das Thema Mobilität und Straßenverkehr. Ö. Ab dem 1. Juli 2017 dauert die Probezeit für jeden Fahranfänger künftig drei Jahre ab Erteilung der Lenkerberechtigung. Das gilt nun auch für L17-Fahranfänger. Die Probezeit verlängert sich nun auch um ein Jahr, wenn ein Lenker wegen der Benützung eines Mobiltelefons beanstandet wird. Zudem wird kostenpflichtig nachgeschult,...