Endlich ruhig schlafen
Das bestehende Lkw-Fahrverbot durch Weißkirchen von 22.00 bis 6.00 Uhr zeigt Erfolg. WEISSKIRCHEN. Seit 6. März 2018 gilt in Weißkirchen ein Lkw-Nachtfahrverbot in beiden Fahrtrichtungen: In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr dürfen keine Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht auf der L 534 zwischen Kilometer 3,115 (im Bereich des Kreisverkehrs mit der L 563 Traunuferstraße) und Kilometer 4,515 (Kreuzung mit der L 1236 Brunnerner Straße) fahren. Nach der...