"Spitzelaffäre"
Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung verurteilt
Der ehemalige Politiker und jetzige Medienherausgeber Peter Pilz wurde am Montag wegen verbotener Veröffentlichung vor Gericht nicht rechtskräftig verurteilt. Pilz erklärte, dass er gegen die Entscheidung berufen wolle. Im Anklagepunkt der üblen Nachrede wurde er hingegen freigesprochen. ÖSTERREICH. Der Auftakt für den Prozess gegen den Herausgeber des Online-Mediums "ZackZack" fand bereits im Juli statt. Der langjährige Mandatar der Grünen und späterer Gründer der Liste JETZT war wegen...