Pensionskonto: Offene Fragen bei Kindererziehung
Durch die Mitteilung der Pensionskonto-Erstgutschriften werden erstmals Pensionsanwartschaften frühzeitig transparent. Dennoch: besonders viele Fragen tun sich laut Josef Striegl, Direktor der Sozialversicherungsanstalt der Bauern OÖ, bei der Kindererziehung auf. Für die Zeit der Kindererziehung werden die ersten 48 Kalendermonate nach der Geburt eines Kindes als Pensionszeit angerechnet. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf 60 Kalendermonate. "Die...