Kommentar
Das Jausnen ist Teil der Kärntner Identität
Das Kärntner Buschenschank-Gesetz ist ein Relikt alter Zeiten. Es ist höchst an der Zeit, das Gesetz zu novellieren. Um das „Aussterben“ der Buschenschenken zu verhindern. Das (noch) gültige Kärntner Buschenschank-Gesetz, das auf die 1980er Jahre des alten Jahrtausends zurückgeht, ist ein Relikt alter Zeiten. Die Kärntner Landesregierung tut gut daran, die ausgearbeitete Novellierung des Gesetzes noch im Juli dem Landtag zum Beschluss vorzulegen. Die essenziellsten Änderungen des Gesetzes im...