Gesetz novelliert
Flussbestattungen jetzt auch möglich – in der Theorie
Das oö. Leichenbestattungsgesetz wurde am 11. April 2024 novelliert. Neu sind etwa längere Verbleibzeiten der Verstorbenen zu Hause und das Entnehmen kleiner Aschemengen. SCHÄRDING. "Durch die Änderungen im Gesetz werden Hinterbliebenen beim Verlust eines geliebten Menschen mehr Zeit und individuellere Formen des Gedenkens eingeräumt", sagt Martin Dobretsberger, Landesinnungsmeister der oö. Bestatter. So können Personen, die zu Hause sterben, erstmals auch ohne Genehmigung dort die ersten 24...