ÖGB Vöcklabruck berät
Wann beim Mini-Job Nachzahlungen fällig werden
Wer sein Gehalt mit einer geringfügigen Beschäftigung aufbessern will, muss aufpassen, denn: Am Ende des Jahres drohen oft Nachzahlungen. Der ÖGB Vöcklabruck rät zur Information, um ein böses Erwachen zu verhindern. VÖCKLABRUCK. Wer insgesamt im Monat nicht mehr als 500,91 Euro verdient, der ist geringfügig beschäftigt und muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wer dagegen als Zweitjob ein paar hundert Euro im Monat dazu verdient, der bekommt nachträglich Post von der...