Recht des Hauptmieters zur Untervermietung
Viele (Haupt-)Mietverträge enthalten ein Verbot der Untervermietung. Auf dieses Verbot kann sich die Vermieterin/der Vermieter im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berufen. Derart wichtige Gründe sind: Die gänzliche Untervermietung der Wohnung, wenn also die Hauptmieterin/der Hauptmieter keinen Teil der Wohnung selbst benützt (das ist auch gleichzeitig ein Kündigungsgrund) Wenn die Hauptmieterin/der Hauptmieter im Vergleich zu ihrem/seinem...