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Bis zum 11.11. abgeschlossene Wohnungsmietverträge bleiben unverändert gebührenpflichtig | Foto: pixabay
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Mietvertrags-Gebühr wurde abgeschafft

Eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer wurde endlich umgesetzt: Die Mietvertrags-Gebühren für Wohnräume sind seit 11. November abgeschafft. Die Befreiung der Vergebührung des Mietvertrags wurde beschlossen. Sie gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden. Die Abschaffung betrifft die „Vertragsgebühr“ und nicht eine allfällige Maklerprovision. Die an das Finanzamt abzuführende Mietvertrags-Gebühr bei gewerblich genutzten Immobilien...

  • Kärnten
  • Sebastian Glabutschnig

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