Polizist fungiert als persönlicher Einkäufer
INNSBRUCK. Immer häufiger wenden sich enttäuschte und aufgeregte Personen an die Stadtblatt-Redaktion, die inklusive eines medizinischen Attestes aus Geschäften verwiesen werden, da sie keine FFP2-Maske trugen. Trotz der Ausnahmeregelung, die die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorsieht, kommt es in der Praxis immer wieder zu Konflikten zwischen Geschäftsbetreibern und Menschen, die gesundheitlich benachteiligt sind. So geschehen auch in einem Shop des größten Telekommunikationsunternehmen...