Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht
Wer seine Rechte nicht kennt, zieht im Streitfall oft den Kürzeren. Die Arbeiterkammer Oberöstereich klärt daher weit verbreitete Irrtümer und Fehlmeinungen auf. Bei rund 75 bis 80 Prozent der Beratungen durch die Arbeiterkammer wird mindestens ein Irrtum im Arbeitsrecht geklärt. Einige dieser Fehlmeinungen sind hier zusammengefasst: Irrtum Nr. 1: "Ich kann im Krankenstand nicht gekündigt werden" Wer beispielsweise glaubt, im Krankenstand nicht gekündigt werden zu können, liegt falsch. Eine...