Land OÖ beschließt Heizkostenzuschuss für 2016
OÖ. Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2015/2016 wieder 152 Euro. Er ist an eine „soziale Bedürftigkeit“ gebunden. Als „sozial bedürftig“ gelten laut Richtlinie all jene Personen, deren Haushaltseinkommen die Ausgleichszulagenrichtsätze nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze kommen die Ausgleichszulagenrichtsätze für 2015 zur Anwendung. Diese betragen für - Alleinstehende 882,78 Euro, und für - Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1323,58 Euro (und je Kind 165,28 Euro)....