Kinder nicht umweltschädlich
Landesrat Hiesl setzt Zeichen und ändert Bauordnung OÖ (das). Künftig werden Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflichtschulen oder ähnlichen Anlagen in der Bauordnung nicht mehr wie bisher üblich unter die Begriffsbestimmung Schädliche Umwelteinwirkung fallen. Hauptsächlich ausschlaggebend für diese Novelle in der oberösterreichischen Bauordnung ist ein derzeit laufendes Baubewilligungsverfahren für einen Welser Kindergarten. Durch die Einsprüche der...