Gebühren: Was sich 2013 ändert
BEZIRK. Seit 1. Jänner gibt es wieder einige neue Beträge in der Krankenversicherung (für den Bereich ASVG-Allgemeines Sozialversicherungsgesetz): Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt monatlich 4.440 Euro, für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich 8.880 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 386,80 Euro pro Monat. Die Rezeptgebühr beträgt im neuen Jahr 5,30 Euro – für die Befreiung von der Rezeptgebühr (auf Antrag) gelten folgende Grenzbeträge: und zwar für Personen, deren...