Neue Beträge in der Krankenversicherung
Die NÖ GKK informiert. NÖ/BEZIRK TULLN. Seit 1. Jänner 2013 gibt es neue Beträge in der Krankenversicherung (für den Bereich ASVG-Allgemeines Sozialversicherungsgesetz): Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt monatlich € 4.440,-- bzw. täglich € 148,--, für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich € 8.880,--. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei € 386,80 pro Monat bzw. € 29,70 pro Tag. Die Rezeptgebühr beträgt im neuen Jahr € 5,30 – für die Befreiung von der Rezeptgebühr (auf Antrag)...