AK OÖ gibt Tipps
Damit das Fitnessstudio nicht zur Kostenfalle wird
Damit Konsumentinnen und Konsumenten nicht in die Kostenfalle tappen, gibt der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) Tipps zum sicheren Vertragsabschluss im Fitnessstudio. OÖ. Viele Fitnessstudios sehen in ihren Verträgen eine Mindestlaufzeit vor. Rechtlich umstritten ist, ob eine Zwölf-Monatsbindung bei derartigen Verträgen zulässig ist. Bei Vereinbarung einer solchen Laufzeit, kann eine vorzeitige Vertragsauflösung möglicherweise nicht oder nur durch einen Rechtsstreit...