Atomkraftwerken fehlt die rechtliche Begründung!
Der Klimawandel ist eine Exklusivität des Flugverkehrs!
Nur die Kondensstreifen und hohen dünnen Wolken des Flugverkehrs mit ihrer Sonnenstrahlungsverstärkungs- und Treibhauswirkung sind mit einem derart hohen Beweisgrad ausgestattet, um in einem Rechtsstaat als Klimaschädlinge anerkannt werden zu können. Sie sind optisch erfassbar und ihre Wirkungen sind zeitgleich meßbar. Dem CO2 fehlen diese Voraussetzungen. Die Kondensstreifen und hohen dünnen Wolken sind nicht nur ausreichend bewiesen, sondern haben auch das höchste und umfangreichste...